AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

PR Tech KLG

Birkenweg 6, 8192 Glattfelden, Schweiz

E-Mail: info@prtech.ch · Web: https://prtech.ch

Stand: August 2026

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Verkäufe, Lieferungen und Leistungen der PR Tech KLG, Birkenweg 6, 8192 Glattfelden («PR Tech»), unabhängig davon, ob diese über den Online-Shop https://prtech.ch, weitere Plattformen, per E-Mail, Telefon, Messenger-Dienste oder im Direktkontakt erfolgen. Mit der Bestellung akzeptiert der Kunde diese AGB in der im Bestellzeitpunkt veröffentlichten Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden wegbedungen.

1.2 Wo diese AGB Schriftlichkeit verlangen, genügt die Textform per E-Mail. Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn PR Tech sie schriftlich bestätigt. Mündliche Auskünfte, Einschätzungen und Empfehlungen von Mitarbeitenden sind unverbindlich. Dies gilt namentlich für Angaben zu Lieferterminen, zur Zulassungsfähigkeit von Fahrzeugen, zu technischen Eigenschaften und zu Leistungen der Hersteller.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Die Darstellung von Produkten im Online-Shop, in Preislisten und in der Werbung stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Einladung zur Bestellung.

2.2 Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Er bleibt daran während 30 Tagen gebunden, bei Vorbestellungen sowie bei Sonder-, Einzel- und Importbestellungen während 60 Tagen.

2.3 PR Tech kann das Angebot annehmen, ablehnen oder mit Änderungen annehmen, ohne dass es dafür einer Begründung bedarf. Die Annahme erfolgt durch die schriftliche Auftragsbestätigung, durch die Versandbestätigung oder durch die Übergabe der Ware, je nachdem was zuerst eintritt. Automatisierte Eingangs- und Zahlungsbestätigungen sowie die Entgegennahme einer Zahlung stellen keine Annahme dar. Erfolgt innert der Bindungsfrist nach Ziff. 2.2 keine Annahme, gilt die Bestellung als abgelehnt.

2.4 Nimmt PR Tech das Angebot mit Änderungen an, etwa hinsichtlich Menge, Variante, Ausführung oder Liefertermin, gilt dies als neues Angebot von PR Tech. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde diesem zustimmt oder die Ware vorbehaltlos entgegennimmt.

2.5 Stellt sich nach der Annahme heraus, dass die Ware ohne Verschulden von PR Tech nicht oder nicht rechtzeitig beschafft werden kann, kann PR Tech vom Vertrag zurücktreten. Kommt kein Vertrag zustande oder tritt PR Tech nach diesem Absatz zurück, wird eine bereits geleistete Zahlung vollumfänglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Vorbehalten bleibt Ziff. 5 bei Stornierung durch den Kunden.

2.6 Produktangaben (Abbildungen, Farben, Masse, Gewichte, Reichweiten, Leistungs- und Geschwindigkeitsangaben, Ausstattung, Lieferumfang) stammen von Herstellern und Importeuren, sind Richtwerte unter Idealbedingungen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Technische Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.

2.7 Der Kunde macht vollständige und wahrheitsgetreue Angaben, insbesondere zu Name, Liefer- und Rechnungsadresse sowie Kontaktdaten. Kosten aus fehlerhaften Angaben (Fehllieferung, Rückführung, erneuter Versand) trägt er.

2.8 Bestellungen von Personen unter 18 Jahren setzen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters voraus (Art. 19 ZGB). PR Tech kann einen Nachweis verlangen und die Bestellung bis zu dessen Vorliegen zurückstellen oder ablehnen.

3. Preise

3.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) als Endpreise inklusive allfälliger Mehrwertsteuer und vorgezogener Recyclinggebühren. Massgebend ist der im Bestellzeitpunkt ausgewiesene bzw. der in der Auftragsbestätigung genannte Preis.

3.2 Rabatte und Aktionen sind nicht kumulierbar und gelten nur solange der Vorrat reicht. Bei offensichtlichen Irrtümern sowie Schreib- und Rechenfehlern in Preis- und Rabattangaben kann PR Tech vom Vertrag zurücktreten. Geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollumfänglich zurückerstattet.

4. Zahlung

4.1 Akzeptiert werden die im Online-Shop aufgeführten Zahlungsmittel sowie Barzahlung bei Abholung. Bei Zahlung über Drittanbieter gelten zusätzlich deren Bedingungen.

4.2 Versand und Übergabe erfolgen erst nach vollständigem Zahlungseingang. Die Zahlungsfrist beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 10 Tage ab Rechnungsdatum. Geht die Zahlung nicht innert Frist ein, kann PR Tech die Bestellung ablehnen.

5. Anzahlungen und Stornierungen

5.1 Anzahlungen sind nicht rückerstattbar. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder storniert er seine Bestellung, wird eine geleistete Anzahlung nicht zurückerstattet. Mit der Leistung der Anzahlung stimmt der Kunde dieser Regelung ausdrücklich zu.

5.2 Sobald eine Sonder-, Einzel- oder Importbestellung beim Lieferanten ausgelöst ist, ist ein Rücktritt des Kunden ausgeschlossen. Kundenspezifische Anpassungen werden vollumfänglich verrechnet.

5.3 Ziff. 5.1 und 5.2 gelten nicht, wenn PR Tech die Lieferung oder Übergabe endgültig verweigert oder wenn PR Tech nach Ziff. 2.5 zurücktritt. In diesen Fällen wird die Anzahlung zurückerstattet.

6. Verfügbarkeit und Lieferfristen

6.1 Alle Angebote gelten unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindliche Richtwerte. Angaben wie «ca. 5 bis 7 Werktage» stellen keine Zusicherung dar. Dies gilt sinngemäss auch für die Bereitstellung der Ware zur Abholung.

6.2 Bei Vorbestellungen und bei Produkten, die nicht als «an Lager» gekennzeichnet sind, kann sich die Lieferzeit verlängern. Sie hängt von Herstellern, Importeuren, der Zollabfertigung und Transportunternehmen ab. Teillieferungen sind zulässig und verursachen keine Mehrkosten.

7. Lieferverzug und höhere Gewalt

7.1 Verzögerungen ausserhalb des Einflussbereichs von PR Tech begründen keinen Verzug von PR Tech. Dazu zählen insbesondere Verzögerungen bei Abholung, Transport oder Zustellung durch Post-, Kurier- und Speditionsunternehmen, Verzögerungen bei Herstellern, Importeuren, Lieferanten oder Zollbehörden sowie Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Massnahmen, Naturereignisse und sonstige Fälle höherer Gewalt.

7.2 Gerät PR Tech dennoch in Verzug, hat der Kunde vorgängig schriftlich eine Nachfrist von mindestens 20 Werktagen anzusetzen (Art. 107 OR). Erst nach deren ungenutztem Ablauf kann er vom Vertrag zurücktreten.

7.3 Schadenersatz, Minderung und die Rückerstattung einer Anzahlung wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Kein Anspruch besteht insbesondere auf Ersatz von Nutzungsausfall, Mietkosten, entgangenem Gewinn sowie Umtriebs- und Reisekosten.

7.4 Ein besonderer Verwendungszweck des Kunden, etwa eine Reise, ein Anlass oder ein Geschenktermin, wird nicht Vertragsinhalt.

8. Lieferung, Abholung und Annahmeverzug

8.1 Geliefert wird ausschliesslich an Adressen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein, bis zur ersten verschlossenen Türe bzw. bei Speditionslieferungen bis Bordsteinkante. Der Kunde stellt eine geeignete Zufahrt und, soweit erforderlich, Hilfe beim Abladen sicher.

8.2 Die Versandkosten sind im Preis inbegriffen, ausgenommen bei Sonderlieferungen, sperrigen Gütern, Gefahrgut (insbesondere Lithium-Ionen-Batterien) und Expresslieferungen. Diese werden separat und transparent ausgewiesen. Kosten für vom Kunden veranlasste Adressänderungen, Zweitzustellungen oder Rücksendungen trägt der Kunde.

8.3 PR Tech unterhält kein Ladengeschäft und keine Öffnungszeiten. Eine Abholung ist ausschliesslich nach vorgängiger Terminvereinbarung und Terminbestätigung möglich. Abholort und Zeitfenster werden dem Kunden im Bestellprozess oder mit der Terminbestätigung mitgeteilt. Ohne bestätigten Termin besteht kein Anspruch auf Zutritt oder Aushändigung der Ware.

8.4 Holt der Kunde die Ware nicht ab, verweigert er die Annahme oder ist die Zustellung aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht möglich, so trägt er die daraus entstehenden Kosten, namentlich für Rückführung, Lagerung und erneuten Versand.

9. Gefahrübergang und Mängelrüge

9.1 Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe an das Transportunternehmen, bei Abholung mit der Übergabe an den Kunden, auf diesen über. Mit der vorbehaltlosen Entgegennahme bestätigt der Kunde, dass die Ware äusserlich unbeschädigt und vollständig ist.

9.2 Der Kunde prüft die Sendung unverzüglich nach Erhalt. Erkennbare Transportschäden und Fehlmengen sind innert 5 Kalendertagen dem Transportunternehmen sowie schriftlich PR Tech zu melden, unter Beilage von Fotos der Verpackung und der Ware. Die beschädigte Verpackung ist bis zum Abschluss des Schadenfalls aufzubewahren. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig.

10. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum von PR Tech. PR Tech kann den Eigentumsvorbehalt eintragen lassen (Art. 715 ZGB). Bis zum Eigentumsübergang darf der Kunde die Ware weder veräussern noch verpfänden noch Dritten überlassen.

11. Rückgabe und Rücktritt

11.1 Nach schweizerischem Recht besteht bei Käufen im Online-Shop, per E-Mail oder vor Ort kein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht. PR Tech gewährt kein generelles Rückgaberecht.

11.2 Eine Rücknahme oder ein Umtausch kann im Einzelfall nach vorgängiger schriftlicher Absprache aus Kulanz gewährt werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Der Entscheid liegt im freien Ermessen von PR Tech und begründet keinen Anspruch für künftige Fälle. Wird eine Rücknahme gewährt, erfolgt die Rücksendung erst nach schriftlicher Freigabe, auf Kosten und Gefahr des Kunden. PR Tech kann eine Wertminderungs- und Bearbeitungspauschale von 15 % des Kaufpreises abziehen und den Betrag nach eigener Wahl als Gutschrift oder als Rückzahlung abrechnen.

12. Zulassung und Verwendung der Fahrzeuge

12.1 PR Tech schuldet die Lieferung des Fahrzeugs sowie der vom Hersteller bzw. Importeur zur Verfügung gestellten Unterlagen. PR Tech schuldet weder die Zulassung des Fahrzeugs noch die Erlangung von Kontrollschildern, Prüfberichten, Typengenehmigungen oder Gutachten.

12.2 Die Zulassung erfolgt durch die kantonalen Strassenverkehrsämter. Anforderungen, Abläufe, Auflagen und Fristen unterscheiden sich je nach Kanton und können sich jederzeit ändern. PR Tech hat darauf keinen Einfluss und gibt keine Zusicherung ab, dass ein Fahrzeug in einem bestimmten Kanton, innert einer bestimmten Frist oder ohne zusätzliche Auflagen, Prüfungen, Umbauten oder Kosten zugelassen wird.

12.3 Der Kunde klärt vor Vertragsabschluss selbst und ausschliesslich beim für ihn zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt ab, ob und unter welchen Voraussetzungen das Fahrzeug an seinem Wohnsitz zugelassen werden kann, ob er über die erforderliche Fahrberechtigung verfügt und ob das Fahrzeug für seinen Verwendungszweck geeignet ist.

12.4 Wird eine Zulassung verweigert, verzögert oder mit Auflagen versehen, liegt kein Mangel der Ware vor. Rücktritt, Minderung, Rückerstattung des Kaufpreises oder einer Anzahlung sowie Schadenersatz sind ausgeschlossen, einschliesslich der Kosten für Prüfungen, Gutachten, Umbauten, Versicherungen, Transporte und Nutzungsausfall. Dasselbe gilt bei nachträglichen Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Verwaltungspraxis.

12.5 Als nicht strassenzugelassen gekennzeichnete Fahrzeuge, insbesondere Offroad-, Sport-, Gelände-, Cross- und Renngeräte, dürfen ausschliesslich auf privatem Gelände oder abgesperrten Strecken verwendet werden. Auch zulassungsfreie Fahrzeuge wie Elektro-Motorfahrräder, E-Trottinette und Elektroroller bis 25 km/h unterliegen gesetzlichen Vorgaben, namentlich zu Mindestalter und Fahrberechtigung, Ausrüstung, Beleuchtung, Versicherung und zulässigen Verkehrsflächen. Deren Abklärung und Einhaltung liegt allein beim Kunden bzw. bei seinem gesetzlichen Vertreter.

12.6 Der Kunde verwendet das Fahrzeug nur bestimmungsgemäss, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, mit der erforderlichen Fahrberechtigung und geeigneter Schutzausrüstung, und überlässt es Dritten nur unter denselben Voraussetzungen. Er beachtet die Hinweise der Bedienungsanleitung zu Ladung, Lagerung und Transport der Batterie, verwendet ausschliesslich das freigegebene Ladegerät und lädt nicht unbeaufsichtigt. Beschädigte, verformte, aufgeblähte oder nach einem Sturz auffällige Batterien dürfen nicht geladen, verwendet oder versandt werden.

12.7 Jede technische Veränderung, insbesondere das Entfernen von Drosselungen, Leistungssteigerungen, abweichende Software und der Einbau nicht freigegebener Teile, führt zum sofortigen Erlöschen sämtlicher Ansprüche aus Herstellerzusagen und aus der Gewährleistung und kann Betriebsbewilligung und Versicherungsschutz entfallen lassen. Der Kunde trägt hierfür die alleinige Verantwortung und hält PR Tech von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer solchen Veränderung oder aus vorschriftswidriger Verwendung entstehen.

13. Garantieausschluss und Herstellerzusagen

13.1 PR Tech gewährt keine eigene Garantie und schliesst jede vertragliche Garantie vollständig aus, gleich welchen Inhalts und welcher Dauer. Die gesetzliche Sachgewährleistung nach Ziff. 14 bleibt davon unberührt. Gibt ein Hersteller für sein Produkt freiwillige Leistungszusagen ab (nachfolgend «Herstellerzusage»), so gelten dafür die nachstehenden Bestimmungen.

13.2 Talaria-Fahrzeuge. Für Fahrzeuge der Marke Talaria vermittelt PR Tech freiwillig und ohne Rechtspflicht die Herstellerzusage von Llexeter Ltd. / Talaria EU. Diese umfasst 12 Monate Teiledeckung ab Kaufdatum (Parts-Only). Abgedeckt sind nach Massgabe des Herstellers namentlich Motor, Controller, Batterie und Ladegerät. PR Tech handelt ausschliesslich als Vermittlerin und schuldet weder die Leistung selbst noch deren Erfolg. Massgebend ist der im Zeitpunkt der Anmeldung geltende Umfang der Herstellerzusage.

13.3 Übrige Marken. Bei Fahrzeugen und Produkten aller übrigen Marken gilt ausschliesslich die Herstellerzusage des jeweiligen Herstellers in deren jeweiligem Umfang und deren jeweiliger Dauer, soweit eine solche überhaupt besteht. Gibt ein Hersteller keine Zusage ab, besteht kein entsprechender Anspruch. PR Tech vermittelt auch hier auf Wunsch, ohne dazu verpflichtet zu sein.

13.4 Nicht abgedeckt sind in jedem Fall: Verschleissteile (u. a. Reifen, Bremsen, Ketten, Ritzel, Lager, Leuchtmittel, Dichtungen), der nutzungs- und alterungsbedingte Kapazitätsverlust von Batterien, optische Beeinträchtigungen sowie Schäden durch unsachgemässe Nutzung, Stürze, Unfälle, Rennen, Modifikationen, Fremdeingriffe, mangelnde Wartung, unsachgemässe Ladung oder Lagerung, Wasser, Hochdruckreiniger, Korrosion und Witterung. Ebenfalls nicht abgedeckt sind Folge-, Vermögens- und Drittschäden.

13.5 Ablauf. Der Kunde meldet den Fall schriftlich mit Mangelbeschreibung, Kaufbeleg, Seriennummer sowie Fotos oder Videos. Transport und Zustellung des betroffenen Bauteils oder Fahrzeugs zu PR Tech organisiert und bezahlt der Kunde. Der Rückversand von Gefahrgut, insbesondere von Batterien, liegt in der Verantwortung des Kunden. Sobald das Bauteil bei PR Tech eingetroffen ist, meldet PR Tech den Fall beim Hersteller an, der über die Leistung entscheidet.

13.6 Bearbeitungsdauer. Prüfung, Entscheid und Ersatzteillieferung liegen beim Hersteller und ausserhalb des Einflussbereichs von PR Tech. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein solcher Fall erfahrungsgemäss mehrere Wochen, bei Batterien und Importteilen auch mehrere Monate dauert. Verbindliche Erledigungsfristen werden nicht zugesichert. Die Bearbeitungsdauer stellt weder eine Vertragsverletzung noch einen Verzug von PR Tech dar.

13.7 Kein Sofortersatz. Es besteht kein Anspruch auf sofortigen oder vorgängigen Austausch, auf Lieferung eines Neuteils vor dem Entscheid des Herstellers, auf ein Ersatzfahrzeug oder eine Leihbatterie, auf Mietkosten, auf eine Entschädigung für Nutzungsausfall oder auf Ersatz von Folgeschäden. Eine im Einzelfall gewährte Kulanz begründet keinen Anspruch für künftige Fälle.

13.8 Entscheidet der Hersteller, dass kein Fall einer Herstellerzusage vorliegt, trägt der Kunde die Kosten für Prüfung, Diagnose, Transport und eine allfällige Reparatur. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Herstellers oder von PR Tech über. Eine erbrachte Leistung setzt keine neue Frist in Gang. Ansprüche aus einer Herstellerzusage stehen nur dem Erstkäufer zu, sind nicht übertragbar und setzen die Einhaltung der Wartungsvorgaben des Herstellers voraus. Stellt ein Hersteller seine Tätigkeit ein, wird er zahlungsunfähig oder verweigert er die Leistung, kann PR Tech nicht an dessen Stelle in Anspruch genommen werden.

14. Sachgewährleistung

14.1 Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten gilt die gesetzliche Sachgewährleistung. Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe, bei gebrauchten Sachen ein Jahr (Art. 210 OR). Erfasst sind nur Mängel, die im Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden waren. Gegenüber Kunden, die im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln, beträgt die Frist 12 Monate, und Wandelung und Minderung sind ausgeschlossen.

14.2 Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich und detailliert zu rügen (Art. 201 OR). PR Tech ist Gelegenheit zur Prüfung und Behebung zu geben. Eigenmächtige Eingriffe des Kunden oder Dritter vor dieser Prüfung führen zum Verlust der Gewährleistungsansprüche. Die Kosten solcher Eingriffe werden nicht ersetzt.

14.3 Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl von PR Tech durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst wenn beides fehlschlägt oder unverhältnismässig ist, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte zu. Muss ein Bauteil vom Hersteller beschafft oder geprüft werden, gelten Ziff. 13.5 bis 13.7 sinngemäss.

14.4 Keinen Mangel stellen dar: normale Abnützung und Verschleiss, natürliche Alterung, nutzungsbedingter Kapazitätsverlust von Batterien, geringfügige Abweichungen in Farbe, Mass, Ausstattung oder Leistung sowie Beeinträchtigungen infolge unsachgemässer Nutzung, Wartung, Lagerung oder Modifikation gemäss Ziff. 12.7 und 13.4.

15. Haftung

15.1 PR Tech haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Hilfspersonen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht haben. Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folge- und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall sowie Umtriebs- und Reisekosten. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Kaufpreis der betroffenen Ware beschränkt.

15.2 PR Tech haftet nicht für Schäden aus Betrieb, Gebrauch oder Missbrauch der verkauften Fahrzeuge und Waren, für Unfälle, für Schäden Dritter, für die Verwendung ohne erforderliche Fahrberechtigung, Zulassung, Versicherung oder Schutzausrüstung sowie für Diebstahl. Ebenso ausgeschlossen ist die Haftung für Angaben, Anleitungen, Software, Updates und Entscheide der Hersteller sowie für Verzögerungen und Schäden durch Transportunternehmen.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von PR Tech.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Personendaten werden gemäss der separaten Datenschutzerklärung von PR Tech bearbeitet, abrufbar unter https://prtech.ch.

17.2 PR Tech kann diese AGB jederzeit anpassen. Massgebend ist die im Bestellzeitpunkt veröffentlichte Fassung. Für laufende Verträge gilt die bei Vertragsabschluss gültige Fassung.

17.3 Ist eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem verfolgten Zweck am nächsten kommt. Änderungen einzelner Verträge bedürfen der Schriftform. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung von PR Tech.

PR Tech KLG · Glattfelden, August 2026